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Stockwerkeigentum

-         Verwaltung von Stockwerkeigentum

Die Verwaltung nimmt die Rolle eines Dritten ein, welcher für ein reibungsloses und einvernehmliches Zusammenleben sorgt.

Unsere Dienstleitungen umfassen folgende Arbeiten:

  • Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung

  • Führen der Beschlussprotokolle

  • Ausführen und Koordination der Beschlüsse der Gemeinschaft

  • Buchführung, Jahresrechnung, Budget, Rechnungsstellung und Inkasso

  • Zahlungsverkehr

  • Vertretung der Gemeinschaft nach aussen

  • Ausarbeitung des Hauswartsvertrages und Einführung des Hauswartes in den Aufgabenbereich

  • Auftragserteilung für vorsorgliche und notwendige Reparaturen

  • Überwachung und Kontrolle der erteilten Aufträge

  • Abschluss von Versicherungsverträgen, jeweils im Einvernehmen mit der Eigentümergemeinschaft

  • Abschluss von Serviceverträgen für Anlagen und Einrichtungen

-         Wir stehen Ihnen auch beim Verkauf oder Kauf einer Liegenschaft zur Seite.

Die Honorierung richtet sich nach der SVIT-Honorarliste. Rechtliches Inkasso sowie Vertretung vor Vermittler und Gericht werden im Stundenaufwand berechnet.